Namensänderung, Staatsangehörigkeit

Änderung der Staatsangehörigkeit oder amtliche Namensänderung melden

Änderung der Staatsangehörigkeit oder amtliche Namensänderung melden

Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" (Namensänderungsgesetz) die Änderung rechtfertigt. Dies geschieht mit einer amtlichen Beurkundung. Hierzu zählt n i c h t eine Namensänderung durch Eheschließung.